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UrhG § 22 Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung

UrhG § 22 Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung

[ Auszug: Das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und der Wiedergabe von öffentlicher Zugänglichmachung ist das Recht, Funksendungen und auf öffentlicher Zugänglichm ... ]